Teilrevision Kernenergieverordnung KEV

Die Teilrevision der Kernenergieverordnung, wie sie der Bundesrat vorschlägt, ist ein Schlag unter die Gürtellinie und zeigt, wie arg das ENSI in Bedrängnis ist (Hintergrundinformationen bei der SES). Aus der alten Verordnung, ein in sich konsistenter Text, macht der neue Vorschlag ein kaum wiedererkennbares Gewuschel. Das Vorgehen, vorschnell die Verordnung zu ändern und damit den Richtern ins Werk zu pfuschen, ist denn auch staatspolitisch höchst fragwürdig.

Stellungnahmen zur Vernehmlassung

Die Oeko-Gruppe Laupen führt eine Liste mit Kantonen, Gemeinden und Organisationen, welche die Vernehmlassung ablehnen.

Der Fisch stinkt vom Kopf

Der Grund für die Teilrevision ist das irritierende Gebahren des ENSI, einfach Gesetze zu ignorieren. Und zwar nicht irgendwelche Mehrwertsteuer- oder sozialversicherungsgesetze, sondern das Kernenergiegesetz, welches das ENSI in- und auswendig kennen müsste.

Da man in Brugg aber das Gefühl hat, man sei der Beschützer der Atomindustrie, ist ein Gesetz nur etwas lästiges. Und so braucht man sich nicht darum zu kümmern. Und man darf auch Bürgern Antworten geben wie “Das gilt aber nur für neu zu bauende AKW”, wenn doch im Titel des Gesetzes steht “für neue und bestehende AKW” (siehe Verfahren Feuerwehrpumpen beim AKW Mühleberg).

Erst wenn das Direktorium des ENSI ausgewechselt ist, werden wir erfahren, wie es um unsere AKW-Sicherheit wirklich steht

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