Es ist nicht ausreichend belegt, dass Schäden am Atomkraftwerk (AKW) Mühleberg BE bei einem aussergewöhnlichen Hochwasser durch Massnahmen wirksam verhindert werden könnten. Zu diesem Schluss kommt das Bundesverwaltungsgericht. Es hat die Beschwerde von zwei Privatpersonen teilweise gutgeheissen.
Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) beziehungsweise die Betreibergesellschaft des AKW Mühleberg, die BKW Energie AG, müssen somit beim Nachweis nochmals über die Bücher. Es geht darum aufzuzeigen, dass bei einem aussergewöhnlichen Hochwasser, wie es alle sich alle 10’000 Jahre ereignen könnte, die Reaktorkühlung gewährleistet werden kann. Dafür muss ein Konzept mit einer gestaffelten Sicherheitsvorsorge bestehen. Jede Sicherheitsstufe innerhalb dieser Vorsorge muss für sich selbst funktionieren. Die beiden Beschwerdeführer hatten in ihrer Beschwerde unter anderem den Einsatz mobiler Pumpen und deren Bewertung innerhalb des Sicherheitssystems kritisiert.
Hintergrundinformationen
Die ausführlichsten Hintergrundinformationen sind natürlich im Blog energisch.ch bei Markus zu finden.
Medienecho
Die Medien haben ausführlich über die Schelte ans ENSI berichtet (auch energisch.ch)
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Das ENSI hat das Urteil als PDF (Scan) veröffentlicht. Unsere Namen wurden dabei eingeschwärzt.