Kanton Bern hat Hausaufgaben gemacht
Offenbar ist auch der Vorschlag zur Abklinglagerung gar etwas vorschnell “erarbeitet” worden.
Aus der Stellungnahme des Kanton Bern:
Der Regierungsrat legt grössten Wert darauf, dass die Stilllegung sicher und zügig voranschreiten kann. Die vorliegenden Regelungsvorschläge betreffend Abklinglager scheinen diesen Prozess jedoch zu gefährden. ... Angesichts dieser zahlreichen offenen Fragen weist der Regierungsrat die Revisionsvorlagen zurück und beantragt deren Sistierung und Überprüfung. Stattdessen soll ein neuer Vorschlag ausgearbeitet werden, in dem u.a. auch die raumplanungs- und umweltrechtlichen Aspekte aufgearbeitet sind und die notwendige Klärung der Begrifflichkeiten und juristischen Grundlagen erfolgt ist.
Auch der Kanton Appenzell Innerrhoden hat sich mit der Abklinglagerung genauer befasst und auch sein Kommentar ist nicht schmeichelhaft:
Die Möglichkeit von Abklinglagern für schwachradioaktive Abfälle bzw. Materialien ist grundsätzlich zu begrüssen, allerdings bleiben in den Vorlagen die vielfältigen Auswirkungen auf die weitere (Umwelt-) Gesetzgebung, auf betroffene Kantone und Gemeinden unberücksichtigt. Die Ausführungen im Erläuterungsbericht enden mit der Übergabe der Abfälle an die Umwelt. Dass Erlasse bestehen, die zur Errichtung und zum Betrieb solcher Anlagen berücksichtigt werden müssen, ... scheint für die neu vorgesehene Bewilligungsbehörde ENSI nicht von Bedeutung zu sein.